Kirchenvorstand

In der Grundordnung der EKKW  (Evangelische Kirche von Kurhessen und Waldeck) ist festgelegt:

„Die Mitglieder des Kirchenvorstands leiten in gemeinsamer Verantwortung mit den Pfarrern die Gemeinde (Artikel 35).

Daher wird in jeder Kirchengemeinde alle 6 Jahre ein Kirchenvorstand gewählt, der für die Planungen, die Kommunikation, die Bereitstellung der Finanzmittel, die Kontrolle und die notwendigen Entscheidungen in unserer Gemeinde verantwortlich ist.

Der Kirchenvorstand soll

  1.          über die Verkündigung in Wort und Sakrament in der Gemeinde wachen,
  2.          für die christliche Erziehung und Unterweisung der Jugend Sorge tragen,
  3.          sich der Armen, Kranken und Alten sowie der sonstigen Schutz- und Hilfebedürftigen annehmen und die Dienste und Werke der Gemeinde fördern,
  4.          darauf achten, dass die Sonn- und Feiertage geheiligt und die gottesdienstlichen Ordnungen eingehalten werden  (Artikel 36).

Neben diesen „geistlichen Aufgaben“ der Kirchenvorstand noch weitere Aufgaben

  1.         Er vertritt die Kirchengemeinde und die ortskirchlichen Stiftungen nach außen.
  2.         Er nimmt die der Kirchengemeinde obliegende Vermögensverwaltung wahr.
  3.         Er ist für Unterhaltung und Pflege der kirchlichen Gebäude verantwortlich.
  4.         Er setzt die pflichtgemäßen (und freiwilliger) Abgaben (z.B. Kollekten, Sammlungen,Ortskirchensteuer, „freiwilliges Kirchgeld“) fest.
  5.         Er beschließt über die Haushaltspläne und nimmt die Jahresrechnung ab. (Artikel 37)

Um all diesen  Aufgaben nachkommen zu können, trifft sich unser Kirchenvorstand unter Vorsitz unseres Pfarrers  einmal monatlich. In diesen Sitzungen werden alle anstehenden Fragen und Probleme diskutiert und die notwendigen Entscheidungen getroffen.

Da die Aufgaben so vielfältig sind, haben wir Ausschüsse gebildet, die sich bei Bedarf zusätzlich zu den Kirchenvorstandssitzungen treffen um sozusagen „spezielle“ Themen zu bearbeiten, so dass sie dem Kirchenvorstand zur Entscheidung vorbereitet sind.

Wir haben einen Ausschuss für Gemeindearbeit, den Kindergartenausschuss, den Finanzausschuss, den Bauausschuss, den Kooperationsraumausschuss  und den Diakonieausschuss.

Unsere Kirchengemeinde gehört zum neugebildeten Kirchspiel „Unteres Lahntal“ . Für dieses Kirchspiel gibt es zusätzlich einen Gesamtkirchenvorstand, dem alle Kirchenvorstände der dort vertretenen vier Kirchengemeinden (Hassenhausen, Niederwalgern, Fronhausen) angehören.

Dieses Kirchspiel und damit unsere Kirchengemeinde gehört zum Kirchenkreis Marburg. Unser Kirchenvorstand entsendet Mitglieder in die Kreissynode, die dort  über die Belange des Kirchenkreises beraten und entscheiden.

Weiter sind wir durch Delegierte in der Kindergartenkommission, die die Träger der beiden Kindertagesstätten (Fronhausen und Bellnhausen) berät und im Zweckverband der Diakoniestation Fronhausen-Lohra-Weimar, vertreten.

Die Mitglieder unseres Kirchenvorstandes für die Wahlperiode 2019 – 2025 sind:

-        Edmund Bleeker,

-        Hannelore Fischer,

-        Helmut Giebeler,

-        Ilona Hormel,

-        Julia Netzer,

-        Armin Prediger,

-        Werner Schlag,

-        Gunthram Schenk zu Schweinsberg,

-        Pia Schwarz,

-        Marion Weiershausen

Übrigens: Den Kirchenvorstand können alle Gemeindemitglieder wählen die 16 Jahre alt sind. Gewählt werden kann jedes Gemeindemitglied, das zur Zeit der Wahl 18 Jahre alt ist.

Kontakt: Helmut Giebeler Tel.: 0151 41623962

 

 

So sieht der Kirchenvorstand von Fronhausen und Hassenhausen zusammen aus.